Anfang 2017 ist das Gesetz zur Umrüstung auf digitale Stromzähler bei Gewerbekunden in Kraft getreten.
Durch das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – basierend auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – ist die bundesweite Installation digitaler Stromzähler seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben.
Die gesetzlichen Vorgaben lauten:
√ Ausstattung aller Strom-Abnahmestellen mit einem digitalen Stromzähler
bis 6.000 kWh – moderne Messeinrichtung (Einbau digitaler Zähler)
ab 6.000 kWh – intelligentes Messsystem (Einbau digitaler Zähler + Gateway)
verpflichtender Umbau bis 2024 auf neue Messtechnik von 10.000 kWh bis 100.000 kWh bzw. für Einspeiser ab 7 kWp
√ Umrüstung anderer Verbrauchsklassen bis spätestens 2032
